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AKTUELLES

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MARKIERTER ÄSCHENBESATZ IN DER OBEREN AMMER [9 KB]



GEMEINSAME UMSETZUNGSSTRATEGIE DER EU ZUR WASSERRAHMENRICHTLINIE [323 KB]



MARKIERTER ÄSCHENBESATZ IN DER UNTEREN AMMER [366 KB] [367 KB]



MERKBLATT FLUSSUFERLÄUFER [189 KB] [189 KB]



BEFAHRUNGSREGELUNGEN - AMMER - FÜR KANUTEN

Aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes ist das Befahren der Ammer von Fluss-km 169,09 (Kammerl) bis 143,0 (Peißenberg, Böbinger Brücke) vom 16. Oktober bis einschließlich 30. April eines jeden Jahres generell untersagt.
Für den Zeitraum vom 01. Mai bis einschließlich 15. Oktober eines jeden Jahres ist das Befahren der genannten Gewässerstrecke nur unter den nachstehenden Einschränkungen zulässig:


-Rafting-, Schlauchboot- und Floßfahrten sind generell untersagt.

-Gewerbliche Fahrten, Fahrten zu Schulungszwecken und Gruppenfahrten von mehr als 5 Booten sind nicht gestattet.

-Das Befahren ist nur bei einem Pegelstand ab 72 cm am
Pegel Peißenberg gestattet. Dieser Pegelstand wird ab 08.00 Uhr auf Hinweistafeln (Saulgrub -Zufahrt zum Kammerl-, Rottenbucher Brücke, Peißenberg -Böbinger Brücke-) veröffentlicht.
Telefonische Abfrage unter 01805/662211-213.


-Das Befahren ist von 17.30 Uhr bis 09.00 Uhr untersagt; das Einsetzen ist nur bis 16.00 Uhr gestattet.

-Die Wasserfahrzeuge dürfen mit nicht mehr als zwei Personen besetzt sein.

Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbände ist untersagt. Ausgenommen sind nur Notfälle.

Um die Naturschönheiten unserer Heimat auch für unsere Kinder zu erhalten, bitten wir um Beachtung!

Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen bis zu 5000 € verhängt werden.

Ihre Landratsämter Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen


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